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Eingeschränkte Zugangseröffnung nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
Die Stadt Unna bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW).
Im Rahmen der Umsetzung des E-Goverment Gesetzes Nordrhein-Westfalten (EGovG NRW) ist die Stadt Unna über eine De-Mail-Adresse zu erreichen. So können Personen mit einem De-Mail-Konto ihre elektronische Post an die Adresse: poststelle(at)stadt-unna.de-mail.de richten. Damit können die Bürger*innen ihre Dokumente an die Stadt rechtssicher und nachweisbar digital versenden.
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Unna ist darüber hinaus nur für den einfachen formlosen Schriftverkehr möglich.
Hierbei sind folgende Punkte zu beachten
- Unverschlüsselte E-Mails bieten keinen Schutz vor unbefugter Kenntnisnahme durch Hacker, Fehladressaten oder andere Personen oder Stellen. Sie sollten personenbezogene Daten nicht per unverschlüsselter E-Mail senden – dies gilt auch für beigefügte Dokumente (Anhänge, sog. „attachment“). Tun Sie dies doch, lehnt die Stadt Unna jede Verantwortung für Ihr Handeln ab.
- E-Mails können Sie an die E-Mail-Adresse post(at)stadt-unna.de oder direkt an die Ihnen bekannten Emailadressen der Bereiche senden. Die E-Mail-Adressen finden Sie im Serviceportal der Stadtverwaltung Unna. Die Stadt Unna nimmt unverschlüsselte E-Mails in den Formaten „HTML“ und „Text“ an.
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- Wenn in den Dokumenten automatisierte Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) enthalten sind, kann dies dazu führen, dass die E-Mail nicht angenommen wird.
- Nicht lesbare Dateiformate werden – soweit möglich – an die Absenderadresse zurückgeschickt.
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