Datenschutzerklärung
Die Kreisstadt Unna unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen des Nordrhein-Westfälischen Datenschutzgesetzes und der EU-Datenschutz-Grundverordnung.  Eine Nutzung der Internetseiten der Kreisstadt Unna ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Wenn eine betroffene Person bestimmte Services unserer Verwaltung über die Internetseite der Kreisstadt Unna in Anspruch nehmen möchte, kann eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, wird generell eine Einwilligung der betroffenen Person eingeholt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, zum Beispiel des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und in Übereinstimmung mit den für die Kreisstadt Unna geltenden bundes- und landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Betroffene Personen werden mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt. Die Kreisstadt Unna hat zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, so dass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise per Post, an die Stadtverwaltung der Kreisstadt Unna zu übermitteln.

I. Name und Anschrift des Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist:

Kreisstadt Unna
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
59423 Unna
Tel.: 02303/103-0
E-Mail: info(at)stadt-unna.de
DE-Mail: poststelle(at)stadt-unna.de-mail.de

II. Datenschutzbeauftragter
Eric Janzen Datenschutzbeauftragter
Zimmer 256 (2.OG)
Telefon: 015154322710
E-Mail: datenschutz(at)stadt-unna.de
Rathausplatz 1
59423 Unna

III. Gründe für die Datenerhebung Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO dient der Stadtverwaltung als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen die Kreisstadt Unna eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholt. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Genehmigung oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zu Dienstleistungen der Kreisstadt Unna. Unterliegt die Kreisstadt Unna einer rechtlichen Verpflichtung, durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DS-GVO. In seltenen Fällen kann die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Besucherin oder ein Besucher verletzt werden würde und notwendige personenbezogene Daten an eine Ärztin oder einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssen. Dann beruht die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d DS-GVO. Letztlich können Verarbeitungsvorgänge ausnahmsweise auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses der Kreisstadt Unna oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der Betroffenen oder des Betroffenen nicht überwiegen. Dies gilt jedoch nicht für Behörden bei Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben, wie Artikel 6 Absatz 1 Satz 2 DSGVO klarstellt.

Verpflichtung zur Datenbereitstellung
Die Kreisstadt Unna klärt Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (Steuervorschriften etc.) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (Angaben zum Vertragspartner etc) ergeben kann. Mitunter kann es für einen Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person der Kreisstadt Unna personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist zum Beispiel verpflichtet, personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn die Verwaltung mit ihr einen Vertrag abschließt oder die betroffene Person einen Bescheid (Verwaltungsakt) erwirken möchte. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag nicht geschlossen oder ein Bescheid nicht erteilt werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch die betroffene Person kann sich diese an uns wenden. Die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung klären die betroffenen Personen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss bzw. einen Bescheid erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

IV. Datenerfassung und -verwendungVerschlüsselung
SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung: Die Übertragung vertraulicher Inhalte wie zum Beispiel Kursanmeldungen bei der VHS oder Anfragen n die Verwaltung werden aus Sicherheitsgründen durch eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung abgesichert. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
Die Internetseite der Kreisstadt Unna erfasst mit jedem Aufruf durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können

  1. die verwendeten Browsertypen und Versionen,
  2. das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem,
  3. die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer),
  4. die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden,
  5. das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite,
  6. eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse),
  7. der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und
  8. sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.

Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die Kreisstadt Unna keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um

  1. die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern,
  2. die Inhalte unserer Internetseite zu optimieren,
  3. die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie
  4. um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen.

Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die Kreisstadt Unna daher einerseits statistisch und anderseits mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in der Verwaltung zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von der Kreisstadt Unna verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.

V. Datenspeicherung und -löschung – Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist soweit eine solche existiert. Existieren für die Aufbewahrung keine rechtlichen Bestimmungen, so werden die Aufbewahrungsfristen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) zugrunde gelegt. Hiervon ausgenommen ist die Speicherung personenbezogener Daten, die für Rechtsstreitigkeiten oder Vollstreckungszwecke erforderlich sind.

Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Die Kreisstadt Unna verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch Gesetze oder andere Rechtsvorschriften, welchen die Kreisstadt Unna unterliegt, vorgesehen ist. Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

VI. Rechte der betroffenen Person
Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber der Kreisstadt Unna geltend machen können:

  • Auskunft über die Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO)
  • Berichtigung unrichtiger Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Löschung nicht mehr benötigter Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO)